Es wird nicht besser mit den Banken – oder – Das Drama mit den Banken in den VAE, zweiter teil

Im Oktober vergangenen Jahres haben wir an dieser Stelle einen Beitrag darüber geschrieben, wie mühsam – und nicht selten unmöglich – es für Unternehmen in den VAE mittlerweile ist, Bankkonten zu eröffnen. Dieser Artikel stieß auf große Resonanz und wurden wir von vielen „Leidtragenden“ darauf angesprochen, die uns über ihre Erfahrungen mit den Banken berichteten.

Etwas mehr als ein halbes Jahr später ist die Situation leider nicht besser geworden, eher im Gegenteil: So hat RAKICC, eine Behörde, bei der bekanntlich zahlreiche Unternehmen registriert sind, monatelang versucht, Kooperationen mit diversen Banken in den VAE einzugehen, um den bei ihr registrierten Gesellschaften Zugang zu Geschäftskonten zu ermöglichen. Da diese Kooperationen jedoch scheinbar nicht fruchteten, einerseits weil auch diese Banken äußerst restriktiv waren mit der Vergabe von Konten und andererseits dies mit zum Teil absurden Bedingungen verknüpft waren (ständige hohe Mindesteinlagen, hohe Monatsbelastungen bei Unterschreiten der Mindesteinlage und ähnliches), hat offenbar RAKICC selbst  nunmehr das Handtuch geworfen und empfielt jetzt Banken auf Mauritius. Leider ein Armutszeugnis für die in VAE etablierten Retail-Banken.

Aus unserer Praxis haben wir in den letzten Monaten zahlreiche Beispiele erlebt über die Odysseen, die Unternehmen heutzutage durchleben müssen, um in den „Genuss“ eines Geschäftsbankkontos zu kommen bzw zu vermeiden, ein bereits eröffnetes Bankkonto wieder zu verlieren:

  • So insistieren die meisten Banken – trotz vorliegender Vollmacht und sämtlichen KYC-Unterlagen – nach wie vor beharrlich darauf, dass der Zeichnungsberechtigte des zu eröffnenden Kontos bzw der UBO (wirtschaftlich Berechtigte) des das Konto beantragenden Unternehmens persönlich erscheint, um den Kontoeröffnungsantrag zu unterfertigen. UBOs/Zeichnungsberechtigte, die nicht in den VAE sind, müssen deshalb extra für eine einzige Unterschrift anreisen. Die Frage, wieso die Unterfertigung des Antrages nicht mittels Videokonferenz oder bei einer ausländischen Korrespondenzbank erfolgen könne, konnte uns bis dato kein Bankmitarbeiter zufriedenstellend beantworten. Vorschrift ist Vorschrift, wie es im (österreichischen) Beamtendeutsch so (un)schön heißt.
  • Die allermeisten Banken, die sich noch „herablassen“ zum Beispiel neugegründeten Free Zone-Gesellschaften, eventuell doch ein Konto zu eröffnen, verlangen teilweise exorbitante Mindestbeträge – teilweise sogar im hohen sechsstelligen Bereich – die ständig auf dem Konto liegen müssen, unverzinst natürlich. Und sollte dieser Mindestbetrag einmal – und wenn auch nur geringfügig und nur für kurze Zeit – unterschritten werden, verhängen die Banken gleich hohe Pönalen.
  • So verweigerte eine Bank, bei der ein Unternehmen ein Konto hat und die gerade dabei war von einem neuen Eigentümer übernommen zu werden, beharrlich, vorab irgendwelche KYC-Voraussetzungen (Dokumente, Informationen, udgl über den neuen Eigentümer) herauszugeben, ehe die Übertragung nicht abgeschlossen worden ist. „Information only if you bring the new license“, wurde kurz und unfreundlich mitgeteilt. Einer von vielen Fällen, in denen man sich bei den Banken hier eher als Bittsteller, denn als Kunde vorkommt. Der Kunde ist bei den Banken oftmals leider nicht König, sondern eher Bettler.
  • Man bekommt als Gesprächspartner bei den Banken bestenfalls den Zweigstellenleiter, ein Gespräch mit einem Mitarbeiter in der compliance- und/oder Rechtsabteilung zu führen, ist aussichtslos. Wirklich fundierte Banker trifft man nur selten – bei einer großen Privatbank in Dubai erst ab einer Einlagensumme von 5 Mio USD. Dann gehen einige weitere Türen auf und man bekommt sogar Kaffee serviert.
  • Den in der Kundenbetreuung einer Großbank in Dubai tätigen Mitarbeitern war einfach die Rechtsform eines Trusts nicht begreiflich und bestanden sie darauf, den Trustee als UBO zu führen. Alle Erklärungen über die Rechtsnatur eines Trusts nutzten nichts. Auch hier scheiterte der Versuch, bis zur Rechtsabteilung vorzudringen, die Mitarbeiter blockten ab und meinten, sie wissen genau wer hier der UBO sei und dieser solle wohl seine utility bills und privaten Bankauszüge vorlegen – was ein Trustee wohl naturgemäß ablehnte.

Ein jedes neugegründetes Unternehmen, das im Geschäftsleben Fuß fassen will, benötigt ein Geschäftskonto. Da sich die Eröffnung – sofern überhaupt möglich – bei den Banken in den VAE jedoch teilweise bis zu sechs Monate zieht (und dann möglicherweise eine Ablehnung kommt) und einen immensen bürokratischen Aufwand erfordert (ganz zu schweigen von der vollständigen Durchleuchtung der Unternehmenseigentümern und UBOs), schrecken einige Investoren mittlerweile davor zurück, in den VAE zu investieren bzw Unternehmen zu gründen.

Dass die Lage in naher Zukunft besser wird, ist leider kaum zu erwarten. Der Druck auf Niedrigsteuerländer wie die VAE seitens der USA, der EU und der OECD, insbesondere die Drohung mit diversen Steueroasenlisten oder sonstigen „schwarzen Listen“ wird nicht geringer und gibt die VAE-Zentralbank diesen Druck direkt an die Banken weiter, die dann aus Angst vor Strafen, oder wie es die Banken immer sagen „aus Compliance-Gründen“, lieber auf neues Geschäft und neue Kunden verzichten, um ja kein Risiko einzugehen. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt, dass es hier ein Umdenken gibt und zukünftig die Eröffnung eines Geschäftskontos – wie noch vor wenigen Jahren – wieder eine simple Formalität werden wird. Man wird wohl noch träumen dürfen.

In der Zwischenzeit unterstützen wir unsere Klienten weiterhin mittels unseren zahlreichen Kontakten zu Konten bei Banken in den VAE zu kommen. Falls dies nicht hilft kann immer noch auf Banken in Mauritius oder anderen Drittländern, ausgewichen werden sowie auf Trusts in Singapur (inklusive problemloser Kontoeröffnung), mit denen wir jeweils ständig zusammenarbeiten.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfe bei anderen rechtlichen Problemen brauchen, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel: +971 7 236 4530 oder unter office@slg-strohallegalgroup.com.

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