Neue Regelungen für Vereine (Civil-Societies) in Dubai

Ob Sportverein, Musikverein, Faschings- oder sonstige Vereine – in Mitteleuropa ist ein großer Anteil der Bevölkerung Mitglied eines oder mehreren Vereine.

Was viele Expats in den VAE jedoch nicht wissen ist, dass ein Vereinsrecht, so wie wir es aus Mitteleuropa kennen, in den VAE bisher kaum existierte und sich Vereine – um eine eigene Rechtspersönlichkeiten zu erhalten – diverser Umgehungskonstrukte bedienen mussten, wie zum Beispiel der Eintragung als quasi öffentlich-rechtliche Körperschaft.

Lediglich das UAE Federal Law No. (2) of 2008 Concerning Associtations and Domestic Institutions of Public Interests sieht das Recht vor, unter gewissen Voraussetzungen Insitutionen des öffentlichen Interesses zu gründen. Die Mitgliedschaft in solchen Institutionen ist jedoch an die Emiratische Staatsbürgerschaft geknüpt und steht daher Expats nicht offen.

Das neue Dubaier Gesetz für Civil-Societies

Um die Gründung und Etablierung von „Vereinen“ zu fördern, hat der Ruler von Dubai, His Highness Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum kürzlich das neue Law No. (12) of 2017 Regulating Civil Societes erlassen und die Community Development Authority (CDA) mit der Umsetzung beauftragt. Dieses Gesetz gilt lediglich im Emirat Duabi und hat auf die oben genannten existierende Domestic Institutions of Public Interest keine Auswirkungen.

Für die Gründung einer solchen civil-society müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestens 10 Gründungsmitglieder (natürliche oder juristische Personen), von denen mindestens zwei Mitglieder Emiratis sein müssen;
  • Erlaubte Aktivitäten sind Tätigkeiten im Sozial-, Gesundheits- Erziehungs-, Kultur-, Wissenschafts-, Kreativ-, Kunst- und humanitären Bereich;
  • Keine Gewinnorientiertheit (non-profit);
  • Aufstellung der Statuten, die dem neuen Gesetz entsprechen müssen und unter anderem den Namen, den Sitz, die Tätigkeit, den beabsichtigten geographischen Bereich der Tätigkeit, den Zweck, die Zielgruppe und die Namen sowie Nationalitäten und Berufe der Mitglieder der civil-society enthalten müssen.

Die CDA entscheidet über die Zulassung der civil-society binnen 30 Tagen ab Beantragung der Zulassung und erteilt unter Umständen Auflagen, die binnen eines halben Jahres zu erfüllen sind.

Wenn alle Auflagen erfüllt sind, erhält die civil-society eine Zulassung (license) für ein bis drei Jahre und kann binnen 30 Tagen vor Ablauf erneuert werden.

Da das neue Gesetz auch für bereits bestehende Organisationen gilt, die eine der erlaubten Tätigkeiten ausüben, haben auch solche sich zwingend als civi-societies anzumelden.

Rechte und Pflichten der Civil-Society

Die civil-society ist berechtigt, Zweigniederlassungen (branches) innerhalb des Emirats Dubai zu eröffnen, sofern die CDA dem zustimmt.

Sie wird geleitet von einem board of trustees, dem mindestens fünf einmalig für zwei Jahre gewählte Vereinsmitglieder angehören müssen, wovon wiederum mindestens zwei Mitglieder Emiratis sein müssen.

Die civil-society hat ein Bankkonto zu eröffnen, auf dem sie ihre für die Tätigkeit benötigten Mittel einzuzahlen hat. Das Bankkonto sowie jegliche Änderungen damit sind der Behörde jeweils binnen 10 Tagen bekannt zu geben. Falls die Behörde zustimmt, ist die civil-society berechtigt, etwaige finanzielle Überschüsse aus ihrer Tätigkeit zur Erlangung eines Finanzeinkommens zu investieren, sofern dies dem Vereinszweck dient.

Die civil-society hat sich an alle Gesetze und etwaigen Auflagen und Bedingungen der CDA zu halten. Kommerzielle Aktivitäten sind nur mit Zustimmung der Behörde zulässig, jegliche politische Aktivitäten sowie Aktivitäten, die die staatliche Sicherheit beeinträchtigen könnten sind strikt verboten. Dieses Verbot gilt ebenso für die  Zusammenarbeit mit jeglichen Organisationen, die ihren Sitz außerhalb der UAE haben.

Civil-societies unterliegen einer strikten Kontrolle der Finanzbehörden, die insbesondere die Quelle der Einnahmen und Zweck der getätigten Ausgaben überwachen. Spendenaufrufe/Spendensammlungen über Print-, Rundfunk- oder Onlinemedien sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Islamic Affairs and Charitable Activities Departements erlaubt.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Civil-societies oder Personen, die gegen dieses Gesetz verstoßen können mit Strafen von AED 500 bis AED 100.000, im Wiederholungsfall sogar bis AED 200.000, bestraft werden. Außerdem kann solchen civil-societies auch Suspendierung oder gar Lizenzentzug und Auflösung drohen.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften über Spendenaufrufe/Spendensammlungen drohen nach dem Decree No. (9) of 2015 neben Strafen bis AED 100.000 sogar Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr.

Wie die CDA und andere Behörden das neue Gesetz in der Praxis anwenden wird, ist derzeit noch nicht vorauszusagen und wird sich in den nächsten Monaten wohl erst zeigen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfe bei anderen rechtlichen Problemen brauchen, kontaktieren Sie uns bitte unter office@slg-strohallegalgroup.com oder Tel: +971 7 236 4530.

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