Darf‘s noch ein glas mehr sein? – Dos and Don’ts bei Alkoholkonsum in den VAE

Ob Oktoberfest, Heurigen, Dinnerparties, Weihnachtsfeiern oder der fast schon obligatorische Friday-Brunch – speziell der Herbst und Winter bietet zahlreiche Gelegenheiten für Expats in den VAE ein Gläschen (oder mehre) zu trinken.

Doch wie sieht es eigentlich mit möglichen (rechtlichen) Konsequenzen aus, wenn Alkohol entweder zuviel oder an den falschen Orten konsumiert wird? Alteingesessene Expats würden darauf antworten, dass eh nichts passiert und das alles hier recht locker gehandhabt wird.  – Hingegen mit den Gepflogenheiten in den VAE weniger Vertraute glauben, dass man in den VAE bei Genuss von Alkohol mit einem Fuß bereits im Gefängnis steht. Wenn man die Horrorstories verfolgt, die in den internationalen Medien regelmäßig über Alkoholkonsum in den VAE erscheinen (frei nach dem Muster „Tourist in Dubai nach dem Konsum eines Biers wochenlang inhaftiert“), dürfte man an einem Bier nicht einmal riechen.

Doch wie so oft, liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen:

Erwerb und Konsum von Alkohol

Grundsätzlich ist der Konsum von Alkohol in den VAE, aufgrund der Sharia-Rechts, welches einen Großteil der Strafgesetze beeinflusst, strikt verboten. Doch hat sich in den VAE der Einfluss der zahlreichen Expats doch insofern bemerkbar gemacht, dass es für Nicht-Muslime Ausnahmen gibt und bei Touristen/Expats von den Behörden des öfteren auch nicht so genau hingesehen wird. Inwieweit diese Ausnahmen gehen, richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des jeweiligen Emirats. Nur sehr wenige Bestimmungen in den Bundesgesetzen regeln mögliche Folgen des Alkoholkonsums für alle Emirate einheitlich (zB die Regelung über Mindeststrafen bei alkoholisierten Autofahrten).

Hinsichtlich der jeweiligen innerermiratischen Regelungen unterscheiden sich die sieben Emirate zum Teil sehr deutlich: Neben Sharjah, das mit Ausnahmen ein absolutes Alkoholverbot hat, ist in Abu Dhabi und Dubai für den Erwerb und Konsum eine Alkohollizenz erforderlich. Hingegen ist der Erwerb und Konsum von Alkohol in Ras Al Khaimah, Ajman, Umm Al Quwain und Fujairah eher unproblematisch  – vorausgesetzt natürlich, man ist Nicht-Muslim und über 21 Jahre alt.

Alle Emirate (ausgenommen Sharjah) haben grundsätzlich gemeinsam, dass Alkohol nur an speziellen Orten erworben (Liquor Stores, Hotels/Restaurants/Bars mit Lizenz sowie in Duty-Free-Geschäften am Flughafen) und nur an speziellen Orten konsumiert werden darf (Hotels/Restaurants/Bars mit Lizenz, Privatwohnungen, etc).

In Abu Dhabi und Dubai ist überdies eine Liquor-License erforderlich; streng genommen nicht nur für den Erwerb von Alkohol in Liquor-Stores sondern grundsätzlich auch für den Konsum von Alkohol in diesen Emiraten. Viele Leser dieser Zeilen werden nun berechtigt einwenden, dass sie schon des Öfteren in Abu Dhabi oder Dubai Alkohol konsumiert haben, ohne dass sie diesbezüglich kontrolliert wurden. Dies ist richtig, da Gäste in den Hotels/Restaurants nur sehr selten nach einer solchen Lizenz gefragt werden, zumal eine solche Lizenz nur von VAE-Residents beantragt werden kann und somit die Regel auf  Touristen nicht zutreffen kann. Trotz allem ist eine Alcohol-License rein rechtlich auch für den bloßen Konsum in Restaurants in  Abu Dhabi/Dubai erforderlich. Antragsformulare gibt es in den bekannten Liquor-Stores, welche sich auch um die Formalitäten kümmern. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Residents von Abu Dhabi und Dubai, die Alkohol bei sich zu Hause lagern, unbedingt eine solche Lizenz erwerben sollten, selbst wenn sie den Alkohol nicht selbst trinken, sondern beispielsweise nur ihren Gästen anbieten, da auch für die private Lagerung von Alkohol diese Lizenz erforderlich ist.

Mögliche Konsequenzen bei Genuss von Alkohol in den VAE

Grundsätzlich sollten vier Dinge stets beachtet werden, wenn man in den VAE alkoholhaltige Getränke konsumieren möchte:

  • Niemals in der Öffentlichkeit Alkohol trinken! Dies ist strikt verboten und kann unter Umständen zu einer sofortigen Festnahme durch die Polizei führen.
  • Niemals alkoholisiert Auto fahren! In den VAE gilt eine strikte 0,00 Promille-Grenze. Selbst die Autofahrt nach dem Genuss ein kleinen Glases Bier kann, wenn ein Unfall passiert oder man in in eine Verkehrskontrolle gerät, zur Festnahme und zu weiteren drakonischen Konsequenzen führen.
  • Niemals in der Öffentlichkeit betrunken sein! Da Trunkenheit in der Öffentlichkeit strikt geahndet wird, empfiehlt es sich, stets vom Lokal/Veranstaltung direkt mit dem Taxi/Mitfahrgelegenheit nach Hause zu fahren oder beim Konsum von Alkohol zu Hause nicht mehr seine Wohnung/Haus zu verlassen.
  • Niemals betrunken in Schwierigkeiten geraten! Dass nach dem einen oder anderen Glas zuviel oftmals die Hemmschwelle sinkt und dabei Diskussionen auch lauter werden können, ist den meisten bekannt. Trotzdem sollte unbedingt vermieden werden – speziell im Umgang mit Locals, Muslimen oder Dienstleistern (Taxifahrern, Kellnern, etc) – sich in einen Konflikt einzulassen. Gar nicht so selten wird in solchen Fällen die Polizei gerufen, die dann in der Regel nur mehr feststellt, ob eine Alkoholisierung vorliegt, unabhängig davon ob der Alkohol an einem „legalen Ort“ konsumiert bzw erworben wurde und ob der Konflikt an einem Ort stattfand, an dem der Konsum von Alkohol erlaubt ist.

Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Alkohol-Vorschriften sind in der Regel sehr streng: diese reichen neben Führerscheinentzug und hohen Mindestgeldstrafen, über Gefängnisstrafen und Deportation aus den VAE unter Umständen sogar bis hin zu Peitschenhieben (dies ist im VAE-Strafgesetzbuch noch als mögliche Strafe für Trunkenheit vorgesehen, obwohl es in den letzten Jahren nicht mehr angewendet wurde und – laut Strafrechtsexperten – an Nichtmuslimen auch nicht angewedet werden darf). Die Ausrede vor allem vieler Touristen, von den örtlichen Regeln nichts gewusst zu haben, akzeptieren die Behörden nie; es gilt hier für die Bestimmungen zum Alkoholkonsum stets das alte Sprichwort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass in den allermeisten Fällen kein Problem besteht, wenn man in den VAE gerne mal etwas trinken geht, solange man sich an die hiesigen Spielregeln hält. Aber es sollte immer bedacht werden, dass man in einem muslimischen Land lebt und hier Alkoholkonsum der Expats/Touristen nur ausnahmsweise geduldet wird und wir letztlich als Gast in einem Land leben, in dem die Religion einen wesentlicher Bestandteil der Lebensgewohnheiten und Sozialstruktur darstellt. Den Muslimen ist nun mal Alkoholkonsum verboten. Wir sollten daher auch darauf achten, keinen Alkohol anzubieten oder zu konsumieren, wenn moslemische Gäste im eigenen Heim  anwesend sind. Ich habe es sogar bei Einladung von moslemischen Freunden immer so gehandhabt dass ich sogar die offene Bar von alkoholischen Getränken geräumt habe, da alleine der Anblick von Alkohol von einigen Muslimen als störend empfunden wird (so wie auch immer zu empfehlen ist, Kochgeschirr zu verwenden in dem NIEMALS Schweinefleisch zubereitet wurde).

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfe bei anderen rechtlichen Problemen brauchen, kontaktieren Sie uns bitte unter office@slg-strohallegalgroup.com oder Tel: +971 7 236 4530.

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