Einführung des CRS in den VAE – Ihre VAE-Bank als Handlanger der europäischen Finanzämter

Spätestens ab 1.1.2018 wird der feuchte Traum so mancher Finanzbehörden in den meisten Staaten der Welt wahr: Sie bekommen automatisch und ohne eigenes Zutun Informationen über ihre Staatsbürger und Unternehmen geliefert, die über Bankkonten im Ausland verfügen. Es ist bewundernswert wie wenige (deutschsprachige) Klienten auf diese Neuerung reagieren.

Wie lange sind Sie schon Expat in den VAE?

Als Sie von Ihrem Heimatland hierher übergesiedelt sind, habe Sie sicherlich Ihre alte Heimatadresse bei der Kontoeröffnung der VAE Bank bekannt gegeben. Das reicht aus um die Bank nunmehr zu verpflichten, Ihr Konto über die VAE-Finanzbehörden gegenüber dem Finanzamt in Ihrem Heimatland zu öffnen. Und da wird nicht nur Ihr Name und die Kontonummer bekannt gemacht, sondern auch alle Bewegungen auf dem Konto.

Wir haben mit mehreren VAE-Banken gesprochen, ob diese Informationen auch hinausgegeben werden, wenn der Kontoinhaber nachweislich in die VAE übergesiedelt ist und eine überprüfbare Residenz hier hat. Die Antwort war einhellig: Solange in ihren (Bank-)Akten eine Information über das Heimatland auftaucht, werden sie die Meldung erstatten, egal wie lange der Kunde schon in den VAE lebt.

Vielleicht wird es derzeit so manche Expats nicht groß kümmern wenn Daten an das Finanzamt des Heimatlandes übermittelt werden, da viele nicht vorhaben, in naher Zukunft oder überhaupt jemals wieder ihren Wohnsitz in ihr Heimatland zu verlegen.

Dennoch ist Vorsicht angebracht: Wenn eines Tages dennoch eine Übersiedelung in die Heimat geplant wird, könnte man von den Finanzbehörden mit unangenehmen (persönlichen) Fragen konfrontiert werden, wenn diese durch die Meldepflicht jährliche Berichte über sämtliche Kontobewegungen und Transaktionen erhalten – dies auch wenn erstmals keine unmittelbare Steuerschulden bestehen. Nach Rückkehr in Ihre Heimat sind Sie ein offenes Buch für die Finanzämter. Wenn Sie gut verdient haben und Ihr Geld veranlagt haben, werden Sie die Erträge zu versteuern haben, auch die Mieten vor erworbenen Wohnungen, udgl.

Und die Steuerpflicht nicht nur von der Residenz, sondern auch von der Staatsbürgerschaft abhängig zu machen (wie z.B. für US-Bürger) ist noch lange nicht vom Tisch. Es gibt auch in der EU starke Tendenzen dies umzusetzen.

Was können Sie tun?

  1. Bei Eröffnung eines Bankkontos in den VAE sind stets nur die „Resident-Daten“ (Anschrift, Utility Bill in den VAE) anzugeben, auch wenn die Bank insistiert, wenigstens eine Telefonnummer in Ihrem Heimatland zu bekommen.
  2. Ersuchen Sie bei bestehenden Konten die Bank zu überzeugen dass Sie keinerlei Bezug mehr zu Ihrem Heimatland haben und dass die alten Informationen zu löschen sind. Vielleicht haben Sie Glück.
  3. Wenn die Bank dies ablehnt, schließen Sie die alten Konten. Wenn Sie aber bei der selben Bank eröffnen, werden die alten Daten übertragen.

Wie die Einführung des CRS in den VAE genau abläuft und wie viele „schwarze Konten“ dadurch tatsächlich gegenüber den Ursprungsländern der Kontoinhaber offengelegt werden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Es ist jedenfalls ratsam, sich über die aktuellen Entwicklungen innerhalb der VAE und international stets auf dem Laufenden zu halten, um nicht eines Tages in Konflikt mit dem Heimatfinanzamt zu kommen.

Da die Bankenstruktur in den VAE derzeit ohnehin nicht sehr kundenfreundlich ist und Kontoeröffnungen bis zu sechs Monate dauern, empfehlen wir in andere Länder auszuweichen. So können derzeit Banken in Mauritius empfohlen werden oder Trust-Strukturen in Singapur.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfe bei anderen rechtlichen Problemen brauchen, wenden Sie sich bitte an office@slg-strohallegalgroup.com oder Tel: +971 7 236 4530 .

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