End of Service Gratuity ein gesetzlicher Abfindungsanspruch

Die VAE hat in seinem Arbeitsrecht eine gesetzlich garantierte Abfindung (End of Service Gratuity) verankert. Dieser Abfindungsanspruch ist im Labour Law (UAE Federal Law No. 8 of 1980) verbindlich geregelt und muss vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Die Höhe der End of Service Gratuity richtet sich dabei nach der Art des Arbeitsverhältnisses (befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag), den Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer), der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie der jeweiligen „Basis“-Vergütung.

Bemessungsgrundlage der End of Service Gratuity:

Als Bemesserungsgrundlage der End of Service Gratuity wird das Gehalt des Arbeitnehmers, das Basisgehalt, herangezogen. Dieses Basisgehalt, welcher als „Basic Salary“ im offiziellen Standard-Employment-Contract der jeweiligen Behörden (Freezones) ausgewiesen ist bzw. jenes Basisgehalt, welches der Arbeitnehmer zuletzt erhalten hat.

Nicht zum „Basic-Salary“ gehören sämtliche Zusatzvergütungen (in den VAE “Allowances” genannt) wie bspw. transport allowance, housing allowance, overtime payment, travel allowance, family allowance, bonus etc.

Welcher Arbeitsvertrag liegt vor? Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag

Grundsätzlich ist bei der Berechnung der End of Service Gratuity zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag zu unterscheiden. Während unbefristete Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden (mit einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat bis höchstens 3 Monaten), können befristete Arbeitsverhältnisse für eine Dauer von maximal 2 Jahren vereinbart werden.

Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses stellt in der Regel einen Vertragsbruch dar. Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich keine End of Service Gratuity zu zahlen ist. Allerdings kann ein Schadensersatz aufgrund einer Vertragsverletzung (vorzeitige Kündigung) gefordert werden. Ein solcher Schadensersatz kann zwischen den Vertragsparteien individuell bei Vertragsschluß vereinbart werden. Die Höhe darf bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber 3 Monatsgehälter und bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers 1,5 Monatsgehälter nicht überschreiten.

Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung durch den Arbeitgeber:

Bei der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch in Höhe von 21 Tagen der Basisvergütung (Basic Salary) für jedes Jahr der Beschäftigung in den ersten fünf Jahren. Ab dem sechsten Beschäftigungsjahr erhält er 30 Tage der Basisvergütung. Die Abfindung ist begrenzt auf maximal 2 Jahresbasisgehälter. War der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr für den Arbeitgeber tätig, hat er keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis wird nach 1,5 Jahren von seinem Arbeitgeber gekündigt. Er hat ein Basisgehalt von AED 10,000. Die End of Service Gratuity wird dann wie folgt berechnet:

Fallbeispiel 1:

Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Beschäftigungsdauer: 1,5 Jahre

Kündigung durch Arbeitgeber

Monatliches Basisgehalt: AED 10.000

Berechnung:

Monatliches Basisgehalt x 12 Monate x 21 Tage x Beschäftigungsdauer

365

AED 10.000 x 12 x 21 x 1,5

365                                          = AED 10.356,16

Der Arbeitnehmer erhält in diesem Beispiel (bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber) eine End of Service Gratuity in Höhe von AED 10.356,15.

Berechnungsschritte im Detail:

AED 10.000 x 12 = AED 120.000 (Jahresbasisgehalt)

AED 120.000 / 365 = AED 328,77 (tägliche Basisvergütung)

AED 328,77 x 21 = AED 6.904,11 (End of Service Gratuity für 1 Jahr)

AED 6.904,11 x 1,5 = AED 10.356,16 (End of Service Gratuity für 1,5 Jahre)

Anders ist dies bei einer fristlosen Kündigung eines unbefristetes Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber bei Vorlage eines Kündigungsgrundes nach Art. 120 Labour Law, dann entfällt ein Anspruch des Arbeitnehmers auf die End of Service Gratuity.

Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung durch den Arbeitnehmer

Kündigt ein Arbeitnehmer sein unbefristetes Arbeitsverhältnis selbst, so hat er ebenfalls einen Anspruch auf eine Abfindung, sofern das Arbeitsverhältnis länger als 1 Jahr bestand.

Allerdings beträgt die End of Service Gratuity bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer lediglich 1/3 der 21 Tage, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr und nicht mehr als 3 Jahre angedauert hat. Bestand das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Jahre und nicht mehr als 5 Jahre hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 2/3 der 21 Tage. Eine volle Abfindung erhält der Arbeitnehmer nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis bei seiner Kündigung mehr als 5 Jahre angedauert hat.

Fallbeispiel 2:

Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Beschäftigungsdauer: 1,5 Jahre

Kündigung durch Arbeitnehmer

Monatliches Basisgehalt: AED 10.000

Berechnung:

Monatliches Basisgehalt x 12 Monate x 21 Tage x Beschäftigungsdauer x Faktor AN-Kündigung

365

AED 10.000 x 12 x 21 x 1,5 x 1/3

365                                          = AED 3.452,05

Kündigt der Arbeitnehmer also von sich aus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, so verringert sich die End of Service Gratuity um einen bestimmten Faktor, der von der Dauer der Beschäftigung selbst abhängt. Im Fallbeispiel 2 hat der Arbeitnehmer daher lediglich einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von AED 3.452,05.

End of Service Gratuity bei befristeten Arbeitsverträgen

Bei einem befristeten Vertrag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung bei Ablauf eben jenes  Vertrages. Diese beträgt wieder 21 Tage der Basisvergütung für jedes Beschäftigungsjahr.

Fallbeispiel 3:

Befristetes Arbeitsverhältnis

Beschäftigungsdauer: 2 Jahre

Ablauf der zeitlichen Befristung nach 2 Jahren

Monatliches Basisgehalt: AED 10.000

Berechnung:

Monatliches Basisgehalt x 12 Monate x 21 Tage x Beschäftigungsdauer

365

AED 10.000 x 12 x 21 x 2

365                                          = AED 13.808,22

Damit erhält der Arbeitnehmer nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages bei einer Beschäftigungsdauer von 2 Jahren in diesem Fallbeispiel eine End of Service Gratuity in Höhe von AED 13.808,22. Kündigt der Arbeitnehmer hingegen seinen befristeten Arbeitsvertrag vor Ablauf der Befristung, erhält er in der Regel keine Abfindung.

Liegt eine fristlose Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnis aufgrund eines Kündigungsgrundes nach Art. 120 Labour Law vor, entfällt der Anspruch des Arbeitnehmers auf die End of Service Gratuity.

Fazit:

Für jeden ausscheidenden Arbeitnehmer muss die End of Service Gratuity individuell berechnet werden. Entscheidende Faktoren für die Berechnung der Abfindung nach dem Labour Law sind u.a. die Art des Arbeitsverhältnisses (befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag), die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, die Basisvergütung sowie die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), so dass eine pauschale Aussage bzw. Berechnung schlichtweg nicht möglich ist.

Zu beachten ist, dass die Vorschriften des Labour Law die Mindesthöhe der Abfindung eines Arbeitnehmers bei Beedingung des Arbeitsverhältnisses bestimmen. Den Vertragsparteien steht es jedoch frei, eine höhere als die im Labour Law geregelte End of Service Gratuity zu vereinbaren.

Grundsätzlich finden die hier genannten Regelungen des Labour Law auf alle Arbeitnehmer Anwendung und auch viele Free Zones nehmen auf das Labour Law Bezug. Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis ist jedoch vorab zu prüfen, inwieweit die Regelungen des Labour Law auf den konkreten Einzelfall Anwendung finden.

Bei Rückfragen zum Thema End of Service Gratuity können Sie uns gern kontaktieren.

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