Free Zone – Die Qual der Wahl

Viele stehen bei ihrer Geschäftseröffnung vor der Qual der Wahl wenn es darum geht, welche Free Zone in den UAE man für sein Unternehmen auswählt.

Als Free Zone (auch Freihandelszone genannt) wird ein klar definiertes Gebiet bezeichnet, welches sich im Hinblick auf seine Gesetze und Regelungen stark vom Festland unterscheiden kann. Zudem verfügte jede Freihandelszone über ihre ganz eigenen Verordnungen, die von Free Zone zu Free Zone variieren. In den Bereichen, für die die einzelne Free Zone keine eigenen Regelungen erlassen hat, gelten die Gesetze des jeweiligen Emirates, in dem sich die Free Zone befindet, und letztlich auch das Bundesrecht der VAE.

Die Vorteile der Freihandelszonen in den VAE

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es derzeit ca. 50 Freihandelszonen. Einige von ihnen bestehen seit vielen Jahren, andere sind ganz neu, und weitere befinden sich noch in der Errichtungsphase. Es herrschen gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Free Zones, gemeinsam haben sie allerdings folgende Vorteile:

  • 100 % ausländische Eigentümerstruktur
  • 100 % Körperschaftssteuerbefreiungen
  • 100 % Rückführung des Kapitals und der Gewinne
  • Keine Steuern auf persönliches Einkommen,Gewinne oder Kapital
  • Schneller Gründungsprozess im Vergleich zu Festlandgesellschaften
  • Gute Infrastrkutor und ggf. direkte Anbindung an Häfen oder Flughäfen
  • Verfügbarkeit von Büros, Lagereinrichtungen und Produktionsflächen
  • Liberales Arbeitsrecht und Visareglungen
  • Attraktives Arbeitsumfeld

Die Freihandelszonen sind so konzipiert, dass sie internationale Geschäftstätigkeiten durch eine 100% ausländische Eigentumsstruktur gewährleisten. Investoren, die ihre Gesellschaft außerhalb einer Free Zone gründen (Onshore Gesellschaft, Mainland Company), benötigen hierfür einen lokalen Shareholder, der 51% der Anteile hält. Dabei ist der ausländische Investor lediglich auf maximal 49% der Anteile beschränkt. Ausgenommen von dieser 51 % Local Shareholder Regelung sind festländische Einzelunternehmen (Ein-Mann-Betrieb), Zweigniederlassungen (Branch) oder repräsentative Büros (Rep. Office). Diese Unternehmensformen erfordern lediglich einen so genannten lokalen Dienstagenten (Local Service Agent), der keine Anteile an der Gesellschaft halten muss, jedoch für seine Tätigkeit als Service Agent eine jährliche Vergütung erwartet. Zudem sind diese Gesellschaften in Ihrer Aktivität eingeschränkt.

Die Auswahl der idealen Free Zone

Eine der wichtigsten Entscheidungen, die ein Investor in den VAE treffen muss, ist die wohlüberlegte Auswahl der spezifischen Freihandelszone.

Nicht jede Free Zone ist für jede Unternehmsgründung gleichermaßen geeignet. Bei der Auswahl der perfekten Free Zone sind einige Faktoren entscheident, wie etwa die zulässigen Tätigkeiten in der jeweiligen Free Zone, die geografische Lage, die bereitgestellte Infrastruktur und eine direkte Anbindung an Häfen und Flughäfen, die Verfügbarkeit von Büros, Lagereinrichtungen und Produktionsstätten, die einzureichenden Dokumente beim Gründungsprozess und bei Visaanträge sowie der Ablauf und die Dauer des Gründungsverfahrens selbst. Auch die Kosten der Unternehmensgründung, die Gebühren für die jährliche Verlängerung der Lizenz, die Visakosten und die Mieten für Büro, Lagereinrichtungen oder Produktionsstätten können je nach Free Zone stark variieren. Zudem gibt es Freihandelzonen, die auf einen bestimmten Tätigkeitsbereich spezialisiert sind, wie etwa Free Zones für Medien oder Free Zones für medizinische Versorgung.

Um die optimale Freihandelszone für die jeweilige Unternehmensgründung auszuwählen, sollten Investoren daher folgende Faktoren genauer betrachten:

  • Art, Umfang und Rechtsform der geplanten Gesellschaft
  • Budget für die Unternehmensgründung
  • Beabsichtigte Aktivität des Unternehmens
  • Lizensierungsmöglichkeiten der gewünschten Tätigkeit
  • Spezialisierung von einzelnen Freihandelszonen auf bestimmte Bereiche
  • Geografische Lage der Freihandelszone
  • Anbindung an Häfen und Flughäfen
  • Infrastruktur der Free Zone
  • Verfügbarkeit der erforderlichen Büros, Lagereinrichtungen und Industrieflächen
  • Ablauf, Kosten und Dauer der Unternehmensgründung
  • Erforderliche Dokumente für die Gründung
  • Visakosten und geltende Visabestimmungen der jeweiligen Free Zone
  • Jährliche Kosten für Lizenzerneuerung, Mieten etc.
  • Versteckte Gebühren
  • Angebotene Dienstleistungen durch die Freihandelszone selbst
  • Sonstige spezifische Vorschriften der Free Zone

Die sorgfältige Auswahl der idealen Free Zone ist insbesondere von großer Bedeutung, da eine Gesellschaft ihren Sitz nicht einfach von einer Freihandelszone in eine andere Free Zone verlegen kann. Stellt sich die getroffene Auswahl der Free Zone später als Fehlentscheidung heraus, muss die Gesellschaft zunächst liquidiert und anschließend in der neu ausgewählten Free Zone neu gegründet werden. Dies ist nicht nur ein sehr zeitaufwendiger, sondern auch ein sehr kostenintensiver Vorgang. Daher ist dringend anzuraten, die spezifische Free Zone im Vorfeld der Gründung sorgfältig auszuwählen. Hierbei hat der Investor die Qual der Wahl, aber kann natürlich auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Wenn Sie dabei Hilfe brauchen oder wenn Sie rechtlichen Fragen jeglicher Art haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel: +971 7 236 4530 oder unter office@slg-strohallegalgroup.com.

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