Fristverlängerung zur Anpassung des MOA

Die Frist zur notwendigen Anpassung des MOA (Memorandum of Association/Gesellschaftsvertrag) wurde kürzlich um ein Jahr verlängert und endet nun am 30. Juni 2017.

Sämliche Onshore Companies müssen ihr MOA an die Regelungen des New Commercial Companies Law, Federal Law No. 2 of 2015, angleichen. Das Gesetz trat bereits am 1. Juli 2015 in Kraft und ersetzt Federal Law No. 8 of 1984. Aufgrund der neuen Regelungen des New Commercial Companies Law ist eine Anpassung des MOA sämtlicher Onshore Companies (LLCs) notwendig.

Erforderliche Änderungen des MOAs

Die Frist für die erforderlichen Änderungen der MOAs von Onshore Companies lief am 30. Juni 2016 ab. Aufgrund eines Antrages von Sultan bin Saeed Al Mansouri, Minister of Economy, hat das UAE Cabinet beschlossen, die Frist zur MOA-Anpassung um ein Jahr zu verlängern und so endet die neue Frist am 30. Juni 2017!

Um eine Übereinstimmung mit dem New Commercial Companies Law zu ermöglichen, muss das MOA einer Onshore Company im Detail geprüft werden. Erst bei einer genauen Durchsicht lässt sich klären, welche Paragraphen im speziellen Einzelfall angepasst werden müssen. Mögliche Änderungen ergeben sich in der Regel hinsichtlich der Buchführungspflichten, des Bilanzierungsjahres, der Verteilung von Gewinnen und Verlusten, der Stimmrechte, der Vorkaufsrechte für Gesellschaftsanteile etc. Bei einer nicht fristgerecht durchgeführten Anpassung des MOA drohen hohe Strafgebühren und ggf. auch die Entziehung der Lizenz.

Keine Änderungen bei Offshore Companies und Free Zone Companies

Sultan bin Saeed Al Mansouri betonte, dass diese Fristverlängerung helfen wird, dass weitere 220.000 Onshore Gesellschaften ihr MOA fristgerecht anpassen können. Die Fristverlängerung erfolgte in Übereinstimmung mit dem New Commercial Companies Law und ermöglicht mehr Zeit für erforderliche Gesellschafterversammlungen, notwendige Beschlüsse und die eigentliche Anpassung des MOA sowie dessen Unterzeichnung durch alle Gesellschafter.

Bitte beachten Sie, dass diese Vorschriften hinsichtlich der Anpassung des MOA lediglich für Onshore Companies (LLCs) gelten. Offshore Companies und Free Zone Companies sind hiervon nicht betroffen.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Problemkreis oder rechtlichen Fragen jeglicher Art haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel: +971 7 236 4530 oder unter office@slg-strohallegalgroup.com.

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