Ein Update zum Mitführen von Medikamenten

Wie immer in den VAE werden Änderungen schnell vorgenommen, so auch beim Mitführen von Medikamenten für Touristen und Expats. Wie zu Beginn des Monats berichtet, sollten ab sofort alle Touristen und Expats, welche in die VAE einreisen, eine Genehmigung für das Mitführen von verschreibungspflichtigen Medikamenten wie z.B. Psychopharmaka – also Antidepressia oder Neuroleptika haben.

Wir haben hier das Wichtigste für Sie nochmals als Update zusammengefasst!
Nach mehreren Anfragen beim Ministerium für Gesundheit und Prävention hinsichtlich der Aussage eines Ministeriumsmitarbeiters zur Genehmigungsplicht von Medikamenten und der damit verbundenen Verunsicherung hat das Ministerium nunmehr klargestellt, dass diese Genehmigungsplicht nur für Betäubungsmittel, psychotrope und kontrollierte Arzneimittel gilt und für reguläre Arzneimittel nicht obligatorisch ist. Eine ausführliche Liste der psychotropen und kontrollierten Medikamente findet man im Anhang IV des Narkosegesetzes 14 der VAE von 1995.

Auf dieser Verbotsliste sind u.a. auch Arzneimittel aufgeführt,

• die nicht in den VAE registriert sind,
• pflanzliche Arzneimittel, die möglicherweise verbotene Substanzen enthalten,
• Medizinprodukte, die verbotene Arzneimittel enthalten können oder
• Arzneimittel, welche in den VAE abgesetzt wurden.

Arzneimittel und chemische Verbindungen, welche nicht auf der Liste stehen, gelten als „reguläre“ oder „prescription-only medication“ (rezeptpflichtige Arzneimittel).
Das Ministerium erklärt dazu auf seiner Webseite, dass „‘verschreibungspflichtige Arzneimittel‘, Medikamente sind, welche nicht im Anhang IV des Narkosegesetzes 14 der VAE von 1995 aufgeführt sind, auch wenn deren Anwendung im Ausgangsland zulässig sei“. Ferner dürfen diese Arzneimittel keine Substanzen enthalten, die in den International Control Drugs-Konventionen oder in der Liste der kontrollierten registrierten Medikamenten des Ministeriums für kontrollierte Arzneimittel aufgeführt sind.

Fazit

Dies bedeutet, dass alle Touristen und Expats, welche derzeit rezeptpflichtige Medikamente mit sich führen, diese vorerst nicht registrieren lassen müssen oder eine formelle Genehmigung vom Ministerium einzuholen haben. Und das obwohl dies im Gegensatz zu dem steht, was die Richtlininen sagen, wonach alle Medikamente registriert werden müssen.

Touristen und Expats in den VAE können ihre rezeptpflichtigen Medikamente unter folgenden Voraussetzungen (ohne vorherige Genehmigung) mit sich führen:

• Vorliegen eines Rezept des Arztes,
• eines medizinischen Berichts, aus dem hervorgeht, warum der Betroffene die Medikamente benötigt; und
• die Arzneimenge auf höchstens drei Monate begrenzt ist.

Unter der Webseite des Ministeriums www.mohap.gov.ae können sich Touristen und Expats unter dem Abschnitt „individual services“ für weitere Informationen anmelden und auch die vollständige Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zum Import persönlicher Medizin für Reisende finden.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben oder Hilfe bei anderen rechtlichen Problemen brauchen, wenden Sie sich bitte an das Team der STROHAL LEGAL GROUP  – Tel: +971 7 236 4530 oder office@slg-strohallegalgroup.com.

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