Jeder Ausländer, der in den VAE arbeiten möchte kennt das Prozedere: Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist ein Residenzvisum erforderlich, welches wiederum unter anderem einen Gesundheitstest und die Abgabe von Fingerabdrücken voraussetzt. In diesem Jahr kommen dazu nun auch Visumsänderungen für Touristen und Rentner hinzu sowie bestimmte Anforderungen bei der Mitnahme von Medikamenten hinzu.
1. Änderungen beim Mitführen von Medikamenten für Touristen und Expats
Alle Touristen und Expats die in die VAE einreisen, müssen ab sofort eine Genehmigung für das Ein- und Mitführen von verschreibungspflichtigen Medikamenten wie z.B. Psychopharmaka, Antidepressia oder Neuroleptika mitführen.
Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss ein elektronisches Formular ausgefüllt und die entsprechenden Unterlagen hochgeladen werden. Das Minsterium überprüft (nach derzeitigem Stand: innerhalb eines Arbeitstages) die Unterlagen und erteilt dann die Genehmigung für die Mitnahme der Medikamente. Eine Überprüfung an den Flughäfen erfolgt durch Mitarbeiter des Ministeriums für Gesundheit und Vorsorge, den sog. „Ministeriumsinspektor“ in Zusammenarbeit mit dem Zoll selbst.
Der Antrag kann bei Bedarf kostenfrei auf der folgenden Webseite gestellt werden (www.mohap.gov.ae). Für den Antrag werden u.a. folgende Unterlagen in englisch oder arabisch benötigt:
- Ärztliches Rezept (attestierte Kopie ist ausreichend),
- Medizinischer Bericht,
- Bestätigung der Aufenthaltsdauer des Fluggastes/Passagiers (Tourist/Expats),
- Kopie des Pass bzw. der Emirates ID
Mit der erteilten Genehmigung können die verschreibungspflichtigen Medikamente dann für eine Versorgungsdauer von bis zu drei Monaten in die VAE ein- und mitgeführt werden. Medikamente aus dem Bereich der Narkotika und Psychopharmaka können so für eine Versorgungsdauer von 30 Tagen mitgeführt werden.
Nach aktuellem Stand werden keine direkten Strafen bei der Einführung dieser Medikamente ohne entsprechende Dokumentation auferlegt. Bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten und einer nicht kommerziellen Menge entscheiden die Zöllner direkt vor Ort, ob diese in die VAE eingeführt werden dürfen oder nicht. Medikamente aus dem Bereich der Narkotika und Psychopharmaka (ohne eine entsprechende Dokumentation) werden am Flughafen von den Zöllnern direkt beschlagnahmt.
2. Änderungen bei Visa für Witwen und Geschiedene, Studenten und Touristen:
Mit dem neuen Visum-System, haben Witwen sowie Geschiedene und Ihre Kinder zukünftig die Möglichkeit ihre Aufenthaltsdauer in den VAE (ohne einen Sponsor) ab dem Tag des Todes bzw. der Scheidung zu verlängern. Touristen können ihre Visa ebenfalls zweimal für jeweils 30 Tage verlängern, ohne die VAE zuvor zu verlassen.
a. Änderungen bei Visa für Witwen und Geschiedene:
Um eine Jahresverlängerung zu erreichen, müssen die Witwen bzw. Geschiedenen beim Antrag auf die Verlängerung die Scheidungs- oder die Sterbeurkunde zusammen mit weiteren Unterlagen wie u.a.:
- dem Mietvertrag,
- medizinische Fitness-Zertifikate für die jeweiligen Antragsteller,
- Emirates ID,
- Versicherungspolicen und
- Einkommensnachweise
eingereicht werden. Die Gebühren für ein solches Jahres-Visum sollen AED 100 betragen.
b. Änderungen bei Visa für Studenten:
Studenten, können unter diesen neuen Regelungen ebenfalls ein Jahresvisum beantragen, sofern sie über 18 Jahre alt sind. Die Kosten belaufen sich ebenfalls auf AED 100 und sollen für Studenten gelten, welche von den Eltern „gesponsert“ werden. Für die Beantragung dieses Jahresvisum wird ein ordnungsgemäß bescheinigter Abschluss von Universitäten oder Schulen im In- und Ausland benötigt, jedoch keine Bankeinlagen wie zuvor. Eine Verlängerung dieses Studentenvisums um ein weiteres Jahr ist ebenfalls möglich.
c. Änderungen bei Visa für Touristen:
Touristen, die länger in den VAE bleiben möchten, können ihre Visa nunmehr um 30 Tage verlängern. Die Gebühren dafür liegen bei AED 600. Der Antrag kann insgesamt zweimal gestellt werden und auf maximal 60 Tage verlängert werden. Allerdings gilt dies nicht für Touristen aus anderen GCC Staaten, welche dort eine Residenz haben oder Personen mit speziellen Einreisegenehmigungen (z.B. 96 Stunden Genehmigung).
Anträge für diese Verlängerungen können online über das E-Channel System gestellt oder bei den Tas’heel Büros oder den Residency-Abteilungen überall in den VAE eingereicht werden.
3. „Retirement Visa“
Im Oktober kündigte das „UAE Cabinet“ ferner das sog. „Retirement Visa“ an. Das Gesetz dazu soll 2019 in Kraft treten und Expats über 55 Jahren die Möglichkeit geben in den VAE zu bleiben und hier Ihren Lebensabend zu verbringen. Das Visum soll für 5 Jahre gültig sein. Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich zum Alter vorliegen:
- eine Immobilie im Wert von mindestens 2 Mio AED,
- Rücklagen von mindestens 1 Mio AED oder
- Ein Einkommen von mindestens 20.000 AED pro Monat.
Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben oder Hilfe bei anderen rechtlichen Problemen brauchen, kontaktieren Sie uns bitte unter office@slg-strohallegalgroup.com oder Tel: +971 7 236 4530.